07.05.2013 - 10 Widmung und Einziehung öffentlicher Verkehrsflä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen werden gem. § 6 NStrG als Gemeindestraßen gewidmet:

 

Am Alten Eisenwerk              Flurstücke 68/115 und 68/110 tlw., Flur 4, Gemarkung Lüneburg

Bahnhofstraße              Flurstücke 41/15 und 41/17, Flur 23, Gemarkung Lüneburg und

              Flurstücke 37/33 tlw. und 37/32 tlw., Flur 25, Gemarkung Lüneburg

 

Nachstehend aufgeführte Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Stadtkoppel              Flurstück 22/113, Flur 15, Gemarkung Lüneburg

Elsterallee              Flurstück 52/4 tlw., Flur 5, Gemarkung Lüneburg

Gungelsbrunnen              Flurstück 10/397 tlw., Flur 40, Gemarkung Lüneburg

Am Weißen Turm/Sültenweg              Flurstücke 65/7 tlw. und 5/30 tlw., Flur 28, Gemarkung Lüneburg

Heiligengeiststraße              Flurstück 58/5, Flur 18, Gemarkung Lüneburg

Katzenstraße               Flurstück 87/4 tlw., Flur 17, Gemarkung Lüneburg

 

(06)

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Anlagen zur Vorlage