30.11.2012 - 7 Überplanmäßiger Aufwand für den Rückbau des Geb...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung des überplanmäßigen Aufwandes und der damit verbundenen überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 35.000 Euro, für den Rückbau des Gebäudes Frommestraße 5 im Rahmen der Ersatzvornahme, zugestimmt.

 

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