20.09.2012 - 15 Überplanmäßige Ausgabe für die Sicherungsmaßnah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 195.000 Euro für die Ersatzvornahme am Gebäude Frommestraße 5 zugestimmt.

 

(06, 61, 63, 72, 74, 2, 21)