31.05.2012 - 12 Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der GfA gkAöR eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung abzuschließen.

 

(II)

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Anlagen zur Vorlage