23.02.2012 - 13 Widmung und Einziehung von öffentlichen Verkehr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

Baugebiet Brockwinkler Weg             

Charlotte – Huhn - Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 7, Flurstück 18/58

Jeann – Leppin – Straße

Niklas – Luhmann – Straße

 

 

Baugebiet Rosenkamp I              Gemarkung Oedeme, Flur 1, Flurstücke 101/79,

Schmiedestraße              102/78, 83/2 tlw. und 253/5 sowie Flur 2, Flurstücke

Weberstraße              2/15 und 1/44, teilweise beschränkt für die Nutzung

Stellmacherstraße              durch Fußgänger und Fahrradfahrer

Sattlerstraße

Korbmacherstraße

 

 

Am Alten Bauhof              Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstücke 77/47 und 77/46 sowie als Fuß- und Radweg die Flurstücke 77/45 und 77/44

 

 

Kreisverkehrsplatz              Gemarkung Häcklingen Flur 1, Flurstücke 10/61 und

Neu Häcklingen/Uelzener Straße              14/26, Flur 2, Flurstück 12/5, Flur 4, Flurstück 6 tlw.

 

 

Verbindungsweg zwischen              Gemarkung Lüneburg, Flur 1, Flurstück 22/5 tlw.

Ochtmisser Kirchsteig               Die Widmung wird auf die Nutzung durch

und Ostpreussenring              Fußgänger und Radfahrer beschränkt

 

 

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einzeihung ausgeräumt wurden.

 

Kantstraße              Gemarkung Lüneburg, Flur 29, Flurstück14/8 tlw.

 

 

Unter der Burg              Gemarkung Lüneburg, Flur 9, Flurstück 87/11 tlw.

 

(06)

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Anlagen zur Vorlage