27.11.2003 - 9 Antrag auf Aufnahme der Stadt Lüneburg in die B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme in die Beihilfeumlagekasse der Nieder-sächsischen Versorgungskasse gem. § 41 ff der Kassensatzung mit Wirkung vom 01.01.2004 zu beantragen.

 

Der Rat überträgt zugleich gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 NGO die beihilferechtlichen Befugnisse nach § 87c NBG auf die Niedersächsische Versorgungskasse als deren eigene Aufgabe. Diese Kompetenzübertragung gilt für die Dauer der Mitgliedschaft.

 

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Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete BAUMGARTEN rechtfertigt ihre Enthaltung bei der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes im Verwaltungsausschuss und macht deutlich, dass die Mitgliedschaft bei der Beihilfeumlagekasse entgegen der diesbezüglichen Aussagen im Verwaltungsausschuss erstmalig nach 5 Jahren kündbar sei. In diesem Fall müsse aber mit einer Aufrechnung der tatsächlich getätigten Leistungen gerechnet werden. Danach betrage die Kündigungsfrist jeweils ein Jahr. Ihr Vorbehalt aus dem Verwaltungsausschuss sei damit hinfällig.

 

Stadtkämmerer SAUER entgegnet, er habe im Verwaltungsausschuss nicht behauptet, dass die Mitgliedschaft überhaupt nicht gekündigt werden könne, ihm seien allerdings zu dem Zeitpunkt die Fristen nicht geläufig gewesen. Es sei aber erfreulich, dass jetzt alle Fragen ausgeräumt seien und ein einstimmiger Beschluss gefasst werden könne.

 

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