01.10.2009 - 9 Veränderungssperre für einen Teil des künftigen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig die der Vorlage anliegende Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre Nr. 1 – 09 für einen Teil des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.

 

(06, 6, 61, 63)

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY gibt für die Fraktion DIE LINKE bekannt, dass diese diesem Tagesordnungspunkt zustimmen werde, hält die so genannten Schutzbestimmungen des „Kaufhauses Innenstadt“ jedoch für halbherzig, da im Hinblick auf das Ilmenaucenter dort das Warensortiment nachträglich geändert wurde und nun doch innenstadtrelevante Sortimente verkauft würden.

 

Beigeordnete SCHELLMANN regt an, da es bei dieser Thematik nicht nur um städtebauliche Entwicklungen gehe, künftig auch den Wirtschaftsausschuss der Hansestadt Lüneburg zu beteiligen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM führt aus, dass Grund für diese Veränderungssperre sei, den Handlungsspielraum der Hansestadt Lüneburg für weitere Planungen aufrecht zu erhalten. Er weise außerdem die Behauptung zurück, im Ilmenaucenter seien innenstadtrelevante Sortimente nun zulässig. Ein Gerichtsurteil habe bestätigt, dass Drogerieware mittlerweile nicht mehr zum innenstadtrelevanten Sortiment gehören und deshalb dort nun doch zulässig seien. Innenstadtrelevante Sortimente seien noch immer Artikel wie hochwertige Schuhe, Textilien oder ein Juwelier, welches aber nicht im Ilmenaucenter zu finden sei. Er bittet, der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zu folgen, um den Handlungsspielraum der Stadt für weitere Planungen in diesem Bereich aufrechtzuerhalten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=1639&TOLFDNR=16846&selfaction=print