25.09.2008 - 22 Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Au...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig gemäß § 89 NGO die außerplanmäßigen Aufwendungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan in der Gesamthöhe von 200.000 €.

 

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