29.05.2008 - 9 Veränderungssperre für den Geltungsbereich der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Kießlich) die Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ und Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.

 

(06, 61, 63, 6)

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=1365&TOLFDNR=14111&selfaction=print