29.11.2007 - 13 Lüneburger Bürgerstiftung; Änderung der Stiftun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

1. In der Stiftungssatzung der Lüneburger Bürgerstiftung wird § 2 wie folgt geändert:

 

    „(1) Die Stiftung ist eine rechtlich selbständige Stiftung nach Bürgerlichem Recht.

 

     (2) Sie hat Ihren Sitz in Lüneburg.“

 

2. § 8 der Satzung der Lüneburger Bürgerstiftung enthält folgende Fassung:

 

    „Die Rechnungsprüfung obliegt der Stiftungsaufsicht der Regierungsvertretung Lüneburg.“

 

3. Die Inhalte zu den Paragraphen der Satzung werden entsprechend der Anlage 2 in

    Absätze untergliedert.

 

(01)

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage