22.03.2007 - 13 Beurlaubung des Stadtkämmerers Rolf Sauer für d...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Ratsherr VÖLKER):

 

Herr Stadtkämmerer Rolf Sauer wird gemäß § 11 Nds.SUrlVO für die Tätigkeit bei der Gesundheits-Holding GmbH mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes, bis zum Ablauf seiner Amtszeit als Stadtkämmerer am 25.08.2010, unter Wegfall seiner Bezüge beurlaubt. Bis zum Ablauf eines Jahres hat Herr Sauer die Möglichkeit, seine Beurlaubung zu beenden und seine Tätigkeit als Stadtkämmerer wieder aufzunehmen. Die Beurlaubung wird als öffentlichen Belangen dienend anerkannt.

 

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