18.01.2007 - 7.1 Asylbewerber und Ausländer mit Duldung in Lüneb...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS stellt vorab kurz die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der neuen Bleiberechtsregelung dar. In Lüneburg lebten zur Zeit etwa zweihundert Menschen mit Duldung, hiervon hielten sich ca. 130 seit acht Jahren oder länger in Deutschland auf. Seit November habe die Stadt Lüneburg 35 Anträge erhalten, die sich auf zwölf Familien und sechs Einzelpersonen verteilten. Bisher konnten drei befristete Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, dies an Personen, die bereits seit längerer Zeit einen Arbeitsplatz hatten. Der Arbeitsmarkt sei auch in Lüneburg angespannt, daher sei es besonders für die genannte Personengruppe schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden, der ausreiche, um den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zu decken. Zu den Integrationsbemühungen verweise sie auf die vielen Erläuterungen in den Ausschüssen des Rates, genannt seien nur die Integrationskurse der Volkshochschule. Das Manifest Illegale Zuwanderung beziehe sich auf das Zuwanderungsgesetz von 2005, es mache deutlich, dass es auch zukünftig illegale Zuwanderung und illegalen Aufenthalt geben werde. Für diese Personengruppe entstünden oft schwierige soziale Rahmenbedingungen, hier setze das Manifest an, mit einer Thematisierung, wie sie heute geschehe, werde das Manifest bereits umgesetzt.

 

Ratsherr MEIHSIES weist einen Einwurf des Ratsherrn Manzke zurück. Im Rat werde ernsthaft und vielschichtig diskutiert, wem das Verständnis hierfür fehle, der hätte sein Mandat nicht annehmen dürfen.

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Anlagen zur Vorlage

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