01.07.2026 - 13 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. Die Ausführungen zur Randzeiten- und Ferienbetreuung werden zur Kenntnis genommen. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel i.H.v. voraussichtlich 200.000 € (2026) und in Höhe von voraussichtlich rd. 958.000 € (2027) werden für den Haushalt  2026 bereitgestellt und die Verwaltung beauftragt, die für den Haushalt 2027 notwendigen Mittel in den Haushalt einzuplanen.

 

  1. Die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Einrichtungen der nachschulischen Betreuung an den Lüneburger Grundschulen wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Änderungsordnung nebst Anlagen zum 01.08.2026 mit folgenden Ergänzungen beschlossen: 

 

  • Die Verwaltung schlägt folgende Formulierung zum § 8 Geschwisterermäßigung vor:

§ 8 Geschwisterermäßigung

            Nehmen in einem Haushalt mehrere Grundschulkinder zur gleichen Zeit die       

            Ferienbetreuung in Anspruch, ermäßigt sich das Entgelt gemäß § 6 Absatz 3 für das

            zweite betreute Kind um 50 %, für jedes weitere betreute Kind entfällt die

            Entgeltpflicht vollständig.

  • Die Beitragserhebung für die Ferienbetreuung und der Randzeit in der Ferienbetreuung erfolgt einkommensabhängig nach festen Beiträgen in den festgesetzten Einkommensstaffeln. Der § 6 wurde entsprechend angepasst.
  • Die Regelungen der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung werden nach Ablauf des Schuljahres 2026/2027 neu überprüft und bei Bedarf angepasst. Der § 15 wurde entsprechend angepasst.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 29

Ablehnung: 2

Enthaltung: 8

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