12.03.2026 - 18 Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes einschließlich der Neuausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Am Schützenplatz / Bleckeder Landstraße“ wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

Die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ berücksichtigt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 31

Ablehnung: 0

Enthaltung: 4

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage