Beschlussvorlage - VO/1990/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Dem geänderten Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" nebst Begründung wird zugestimmt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" werden im Kreuzungsbereich "Am Alten Eisenwerk/Auf der Hude/Bardowicker Wasserweg" Randbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 55 "Hude" und Nr. 114 "Lünepark" überplant und ersetzt. Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" aufzustellen. Ziel der Planung war die Festsetzung eines Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandel" sowie von Hotel, Wohnen, Dienstleistungen.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.03. bis 10.05.2005 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde am 27.09.2005 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wurde den Bürgern in der Zeit vom 15.11. bis 14.12.2005 erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 07.11.2005 nochmals förmlich beteiligt.

 

Insbesondere im Zuge der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind Anregungen vorgebracht worden, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung geführt haben. Diese Änderungen erfordern aus nachstehenden Gründen gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB die Durchführung eines erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens.

 

 

 

Als nächster Verfahrensschritt ist daher gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB über den geänderten Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die erneute öffentliche Auslegung zu beschließen. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit geboten, die Planungen einzusehen und Anregungen vorzubringen. Die Beteiligung der durch die Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 4 i. V. mit § 13 Nr. 3 BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB erfolgen.

 

Im übrigen ist vorgesehen, den gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB erforderlichen Beschluss über die Behandlung der im ersten Auslegungsverfahren bereits vorgebrachten Anregungen erst in einem nächsten Verfahrensschritt unmittelbar vor dem Satzungsbeschluss i. S. von § 10 BauGB zu fassen. Somit bleibt Gelegenheit, den dann neuesten Sachstand und evtl. noch zu erwartende Nachträge seitens der Öffentlichkeit oder der Behörden entsprechend zu würdigen. Eine zeitliche Reihenfolge der einzelnen Verfahrensschritte schreibt das BauGB nicht vor.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Geänderte Festsetzungen sind kenntlich gemacht.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung, Bebauungsplan

 

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Anlagen

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