Beschlussvorlage - VO/1948/06
Grunddaten
- Betreff:
-
51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte"Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Stephan Niesmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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06.06.2006
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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08.06.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt,
- die
im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Teilbereich Ehemalige Keulahütte während der Auslegungsfrist gemäß §
3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Die
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den
Teilbereich Ehemalige Keulahütte nebst Begründung wird unter dem
Vorbehalt, dass die artenschutzrechtliche Befreiung nach § 42 BNatSchG der
Verwaltung zwischenzeitlich vorliegt, beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich Ehemalige
Keulahütte im Rahmen eines 51. Änderungsverfahrens zu ändern. Ziel der Planung
ist insbesondere die Darstellung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel und
eine Gewerbefläche.
In
dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Schritte
-
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs 1 BauGB,
-
Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie
-
Öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im
Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss
beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen.
Die
Dauer der o.a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB ist vom
28.10.2005 bis einschließlich 14.12.2005 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 31.10.2005 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht
worden, dass während der Auslegungsfrist vom 15.11.2005 bis 14.12.2005 von
jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange
wurden außerdem mit Schreiben vom 07.11.2005 auf die Durchführung dieser
förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand.
Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine
Änderung des Planentwurfs nicht erforderlich; lediglich die Begründung ist
redaktionell geändert bzw. ergänzt worden.
Die
Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die Flächennutzungsplanänderung
ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Die
artenschutzrechtliche Befreiung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz liegt noch
nicht vor.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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407,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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467,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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378,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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384 kB
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7
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(wie Dokument)
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338 kB
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8
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(wie Dokument)
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73 kB
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