Beschlussvorlage - VO/1948/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ nebst Begründung wird unter dem Vorbehalt, dass die artenschutzrechtliche Befreiung nach § 42 BNatSchG der Verwaltung zwischenzeitlich vorliegt, beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ im Rahmen eines 51. Änderungsverfahrens zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel und eine Gewerbefläche.

 

In dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen Schritte

-                      frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs 1 BauGB,

-                      Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-                      Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o.a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB ist vom 28.10.2005 bis einschließlich 14.12.2005 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 31.10.2005 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 15.11.2005 bis 14.12.2005 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 07.11.2005 auf die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfs nicht erforderlich; lediglich die Begründung ist redaktionell geändert bzw. ergänzt worden.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die Flächennutzungsplanänderung ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

Die artenschutzrechtliche Befreiung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz liegt noch nicht vor.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)      mögliche Einnahmen:

 

 

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Flächennutzungsplanänderung, Begründung

 

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Anlagen

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