Mitteilungsvorlage - VO/1934/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Heimgesetz sieht in § 22 verschiedene Berichtspflichten vor.

 

Der § 22 Abs. 3 HeimG begründet schließlich die Pflicht der Heimaufsichtsbehörde, einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Berichtsintervalle betragen 2 Jahre.

 

Hiermit wird der aktuelle Bericht – auf den dafür vorgeschriebenen  Vordruck des Ministeriums  -

den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorgelegt.

 

Der Tätigkeitsbericht wurde am 08.02.06 in dieser Form dem Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit übersandt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 15.- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

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Anlagen

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