Beschlussvorlage - VO/1904/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1.      die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung nebst Grünordnungsplan hierzu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.11.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 64 "Sportpark Kreideberg" zunächst lediglich für einen Teilbereich der vorgesehenen Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich fortzuführen.

 

In dem bisherigen Bebauungsplanaufstellungsverfahren sind die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB (noch als Bebauungsplan Nr. 64),

-          Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-          öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes der Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass der Bebauungsplan Nr. 64/I nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum 19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Satzungsbeschluss beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Eine Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich im übrigen nicht ergeben.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 06.02.2006 bis einschließlich 21.03.2006 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 07.02.2006 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 22.02.2006 bis 21.03.2006 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 07.02.2006 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Der durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen hinsichtlich der textlichen Festsetzungen Nr. 4 und Nr. 5 geringfügig überarbeitet. Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich (siehe anliegenden Vermerk). Eine Änderung der Begründung war nicht erforderlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan und der Grünordnungsplan sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung

 

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Anlagen

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