Beschlussvorlage - VO/1823/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt für die Verwaltung die in der Anlage beigefügte Richtlinie für die Neuaufnahme von Krediten und die Umschuldung von Krediten.

Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.01.06 in Kraft treten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 01.01.2006 ist die neue Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Kraft getreten, mit der eine Neuregelung zur Aufnahme von Krediten einhergeht.

 

Bisher war der Rat gem. § 40 I Nr. 13 NGO für jede einzelne Aufnahme von Krediten per Beschluss zuständig, jedoch ist dieses Verfahren in dieser Form seit dem 01.01.06 vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.

 

Die Stadt Lüneburg hat gem. § 92 I S. 2 NGO der neuen Fassung eine Richtlinie für die Aufnahme von Krediten aufzustellen, dessen Inkrafttreten der Rat gem. § 40 I Nr. 13 NGO beschließen muss.

 

In der Richtlinie wird die Aufnahme von Krediten, das Verfahren der Konditionsermittlung und –ausschreibung sowie die Ergebnisauslese geregelt.

 

Durch diese Richtlinie wird ein einheitliches Verfahren, Transparenz und die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes gewährleistet.

 

Die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei einer Kreditaufnahme wird in standardisierter Weise dokumentiert.

 

Die vorliegende Richtlinie wurde anhand einer Muster-Dienstanweisung erstellt, die von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus verschiedenen Städten Deutschlands (u.a. Hannover, Salzgitter, Frankfurt, München etc.), entwickelt wurde.

 

Ein Vergleich mit der Verwaltungspraxis der Stadt Lüneburg zeigt, dass die Richtlinie die hiesige Verwaltungspraxis wiederspiegelt. Bereits in der Vergangenheit wurde z. B. die Konditionsermittlung per Fax bei mindestens acht Finanzdienstleistern unter entsprechender Fristsetzung eingeholt. Nachdem die Eckdaten feststanden, wurde das Ergebnis dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

 

Das bisherige Verfahren der Konditionsermittlung und –ausschreibung sowie die Ergebnisauslese ändert sich durch die Richtlinie nur geringfügig.

 

Der Rat wird durch diese Richtlinie nicht mehr jeden einzelnen Kredit beschließen müssen.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Richtlinie

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Anlagen

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