Beschlussvorlage - VO/1813/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.11.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 64 "Sportpark Kreideberg" zunächst lediglich für einen Teilbereich der vorgesehenen Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich fortzuführen.

 

In der Zeit vom 16.11.2005 bis zum 21.12.2005 wurden sodann die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich beteiligt und außerdem die Verbände zum Entwurf des Grünordnungsplanes gehört. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen sind insbesondere nachstehende Änderungen der Festsetzungen vorgenommen worden:

 

-          Erhöhung der Mindestdachneigung von 25° auf 30°,

-          Begrenzung der Wuchshöhe im Bereich der Freileitung,

-          Festsetzung von Parkstreifen im Bereich der Ringstraße,

-          Überarbeitung grünordnerischer Festsetzungen,

-          Wegfall der Mindestgrundstücksgröße,

-          Überarbeitung der Begründung.

 

Als nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden über die Auslegung unterrichtet. Das Bauleitplanverfahren wird im übrigen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Der erforderliche Grünordnungsplan ist Anlage der Begründung.

 

Gemäß § 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Ochtmissen bei der Aufstellung von Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Ochtmissen hat daher anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i. S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben.

 

Die Entwurfsplanungen sind Bestandteile der Beschlussvorlage bzw. im Sitzungsraum ausgelegt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung

 

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Anlagen

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