Beschlussvorlage - VO/1757/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2006 für das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum wird zugestimmt

 

Der Wirtschaftsplan wird

 

im Erfolgsplan     bei den Erträgen auf     4.930.500 Euro

          Bei den Aufwendungen     5.299.000 Euro

 

im Finanzplan     bei den Einnahmen        719.000 Euro

          bei den Ausgaben           719.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht weist:

 

66,50     Stellen für Angestellte

19,50     Stellen für Lohnempfänger

12,00     Stellen für Auszubildende

 

aus.

 

  1,00     Beamtinstelle wird nachrichtlich ausgewiesen und im Stellenplan der Stadt Lüneburg

          geführt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag für Kredite für Investitionen wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan 2006 des AVS weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 368.500 Euro aus. Gegenüber dem voraussichtlichen Fehlbetrag in 2005 in Höhe von 223.000 Euro erhöht sich die geplante Unterdeckung um 145.500 Euro.

 

Im Wesentlichen basiert der höhere Fehlbetrag auf dem zu erwartenden einmaligen Aufwand für Grunderwerbssteuer (220.000 Euro), der bei der Übertragung der Vermögenswerte des AVS in die Klinikum gGmbH anfällt.

 

Durch die Verlagerung der hauswirtschaftlichen Dienste in die Service GmbH und deren Neustrukturierung ist es gelungen, weitere Personalkosteneinsparungen zu realisieren

 

Im Bereich der Sachkosten sind die Einsparungsmöglichkeiten begrenzt, da der überwiegende Teil  als quasi Fixkosten bezeichnet werden kann.

 

Auf der Einnahmeseite lassen sich nach wie vor  keine Pflegesatzerhöhungen durchsetzen. Wie schon im Lagebericht zum Jahresabschluss 2004 dargestellt, berufen sich die Kostenträger bei Pflegesatzverhandlungen auf ein Urteil des Bundessozialgericht, wonach die Pflegesätze nach dem externen Vergleich zu anderen, im selben Landkreis vergleichbaren Einrichtungen, maßgeblich bestimmt werden. Die Tarifunterschiede zwischen in privater und öffentlicher Trägerschaft geführten Häusern werden bei der Bemessung der Entgelte nicht mehr berücksichtigt, vielmehr wird von den Kostenträgern eine Angleichung der Pflegesätze angestrebt. Im Vergleich zu anderen Häusern des Landkreises liegen die Pflegesätze des AVS in den Stufen 1-3 noch über dem Durchschnitt, bei der Pflegestufe 0/G und dem Satz für Unterkunft und Verpflegung liegt das Haus im Durchschnitt.

 

Die einzelnen Planansätze sind in den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan beschrieben.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

           

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

·         Wirtschaftsplan AVS 2006

·         Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2006

·         Finanzplan AVS 2005/2006

·         Stellenplan

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Anlagen

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