Beschlussvorlage - VO/1757/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschafts- und Finanzplan 2006 des Anna-Vogeley-Seniorenzentrum (AVS)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Jutta Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
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Vorberatung
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07.11.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Dem Wirtschafts- und Finanzplan 2006
für das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum wird zugestimmt
Der Wirtschaftsplan wird
im Erfolgsplan bei den Erträgen auf 4.930.500 Euro
Bei den Aufwendungen 5.299.000 Euro
im Finanzplan bei den Einnahmen 719.000 Euro
bei den Ausgaben 719.000 Euro
festgesetzt.
Die Stellenübersicht weist:
66,50 Stellen für Angestellte
19,50 Stellen für Lohnempfänger
12,00 Stellen für Auszubildende
aus.
1,00 Beamtinstelle wird
nachrichtlich ausgewiesen und im Stellenplan der Stadt Lüneburg
geführt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
die im Wirtschaftsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag
für Kredite für Investitionen wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan 2006 des AVS weist einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 368.500 Euro aus. Gegenüber dem voraussichtlichen
Fehlbetrag in 2005 in Höhe von 223.000 Euro erhöht sich die geplante
Unterdeckung um 145.500 Euro.
Im Wesentlichen basiert der höhere Fehlbetrag auf dem zu
erwartenden einmaligen Aufwand für Grunderwerbssteuer (220.000 Euro), der bei
der Übertragung der Vermögenswerte des AVS in die Klinikum gGmbH anfällt.
Durch die Verlagerung der hauswirtschaftlichen Dienste in
die Service GmbH und deren Neustrukturierung ist es gelungen, weitere
Personalkosteneinsparungen zu realisieren
Im Bereich der Sachkosten sind die Einsparungsmöglichkeiten
begrenzt, da der überwiegende Teil als
quasi Fixkosten bezeichnet werden kann.
Auf der Einnahmeseite
lassen sich nach wie vor keine
Pflegesatzerhöhungen durchsetzen. Wie schon im Lagebericht zum Jahresabschluss
2004 dargestellt, berufen sich die Kostenträger bei Pflegesatzverhandlungen auf
ein Urteil des Bundessozialgericht, wonach die Pflegesätze nach dem externen
Vergleich zu anderen, im selben Landkreis vergleichbaren Einrichtungen,
maßgeblich bestimmt werden. Die Tarifunterschiede zwischen in privater und
öffentlicher Trägerschaft geführten Häusern werden bei der Bemessung der
Entgelte nicht mehr berücksichtigt, vielmehr wird von den Kostenträgern eine
Angleichung der Pflegesätze angestrebt. Im Vergleich zu anderen Häusern des
Landkreises liegen die Pflegesätze des AVS in den Stufen 1-3 noch über dem
Durchschnitt, bei der Pflegestufe 0/G und dem Satz für Unterkunft und
Verpflegung liegt das Haus im Durchschnitt.
Die einzelnen Planansätze sind in den Erläuterungen zum
Wirtschaftsplan beschrieben.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 25,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
e) mögliche
Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,5 kB
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