Beschlussvorlage - VO/1695/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung der Stadt und von der Stadt verwalteten Hospitäler für das Haushaltsjahr 2004 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Christine Ostermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass
die Jahresrechnungen 2004 der Stadt Lüneburg und der von ihr verwalteten
Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof wie folgt
feststellt sind.
1. Haushaltsrechnung
der Stadt Lüneburg
1.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 176.832.498,20
Ausgaben 209.403.578,25 32.571.080,05
1.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 28.067.035,35
Ausgaben 28.067.035,35 0,00
Sollfehlbetrag 32.571.080,65
2. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Graal
2.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 341.309,54
Ausgaben 341.309,54 0,00
2.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 95.589,60
Ausgaben 95.589,60
0,00
Sollergebnis
0,00
3. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Großen Heiligen Geist
3.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 1.097.031,89
Ausgaben 1.097.031,89 0,00
2.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 380.552,91
Ausgaben 380.552,91
0,00
Sollergebnis
0,00
4. Haushaltsrechnung
des Hospitals St. Nikolaihof
4.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 499.240,30
Ausgaben 499.240,30
0,00
4.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 609.443,99
Ausgaben 609.443,99
0,00
Sollergebnis
00,0
b) Der Rat der Stadt Lüneburg
nimmt Kenntnis von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Lüneburg über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004 und der
dazu gefertigten Stellungnahme des Oberbürgermeisters.
Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2004.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) beschließt der Rat über die Jahresrechnungen bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Anlagen zur Jahresrechnung sind der Vorlage beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lüneburg hat einen
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2004
erstellt. Die Verwaltung hat zu diesem
Schlussbericht Stellung genommen. Der Schlussbericht ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den
Prüfungshinweisen und Prüfungsbeanstandungen ist in Form einer synoptischen
Übersicht erstellt worden. Diese Übersicht ist ebenfalls beigefügt.
Gemäß § 101 Abs. 1 NGO entscheidet der Rat über die
Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht datiert vom 16.08.2005 - empfohlen, dass der Rat der Stadt Lüneburg dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt; siehe TZ. 20.2 auf Seite 64 des Schlussberichts.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen:
Anlagen:
1. Haushaltsrechnung
der Stadt Lüneburg
2. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Graal
3. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Großen Heiligen Geist
4. Haushaltsrechnung
des Hospitals ST. Nikolaihof
5. Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes
6. Stellungnahme
der Verwaltung zum Schlussbericht
7. Synopse
zwischen Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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408,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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214 kB
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3
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(wie Dokument)
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215 kB
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4
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(wie Dokument)
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214,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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499,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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61 kB
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