Beschlussvorlage - VO/1654/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Abschnittes nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Ausbaumaßnahme Grapengießerstraße von der Straße Neue Sülze bis Einmündung Kuhstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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17.10.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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24.11.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Grapengießerstraße wurde in zwei Abschnitten ausgebaut.
Der Ausbau des I. BA von Am Sande bis Einmündung Kuhstraße erfolgte im Jahre
2003. Die Ausbaubeiträge konnten alle durch Verträge abgelöst werden.
Der Ausbau des II. BA von der Einmündung Kuhstraße bis zur
Neuen Sülze erfolgte in diesem Jahr. Auch hier wird versucht, die
Ausbaubeiträge durch Vertrag abzulösen. Zwei Anlieger sind nicht bereit die
Ablösungsangebote anzunehmen. Bemühungen seitens der Verwaltung laufen noch,
aber die beiden Anlieger haben bisher keine oder nur negative Äußerungen zu den
Vorschlägen gemacht. Voraussichtlich müssen die Ausbaubeiträge durch Bescheide
erhoben werden.
Um den Aufwand im Falle eines förmlichen
Beitragserhebungsverfahrens so gering wie möglich zu halten, sollte der II. BA
separat abgerechnet werden. Eine Abschnittsbildung ist nach den durch
Rechtsprechung geforderten Kriterien zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich.
Hierzu zählen die Gleichwertigkeit im Ausbau und der Beitragsbelastung der
Anlieger beider Abschnitte sowie die örtliche Abgeschlossenheit, z. B. durch
die Einmündung von Straßen. Gem. §3 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung
trifft die Entscheidung über die Abschnittsbildung der Rat.
