Beschlussvorlage - VO/1749/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Lüneburg zu empfehlen, die Änderung der Friedhofssatzung entsprechend der Anlage zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das vor 8 Jahren eingeführte Angebot der Rasenreihengräber mit Gedenkplatte und Pflege für 25 Jahre hat in der Bevölkerung einen großen Zuspruch erlangt. In letzter Zeit wird häufig der Wunsch vorgetragen, diese Bestattungsart auf Partnerbestattungen auszuweiten.

Nach intensiven Planungen und Überlegungen sollten Rasenpartnergräber analog zu den Rasenreihengräbern in das Bestattungsangebot der städtischen Friedhöfe aufgenommen werden. Im Gegensatz zu den Rasenreihengräbern – die keine Verlängerung des Nutzungsrechts zulassen – ist das Nutzungsrecht einmal zu verlängern, nämlich dann, wenn der / die Partner/in beigesetzt wird. Es handelt sich dabei nicht um den typischen Fall eines Reihengrabes aber auch nicht um ein Wahlgrab.

 Die Kalkulation der neu hinzukommenden Gebührenposition Rasenpartnergräber wurde auf der Basis der z. Zt. gültigen Gebührenstruktur entwickelt und hat somit nicht den Charakter einer Gebührenänderung im Sinne einer Gebührenerhöhung oder –senkung. Die Kosten für die Doppelstelle betragen 5.300 € (Grabstätte incl.  Pflege für 25 Jahre und Gedenkstein samt Inschrift). Bei der zweiten Beisetzung wird für jedes Jahr der Verlängerung ein Betrag von 180 € erhoben.

Im Zuge der Überlegungen wird dem Grünflächen- und Forstausschuss eine Planung für ein Rasenpartnergrabfeld vorgestellt. Die daraufhin notwendige Satzungsergänzung mit einigen kleinen Modifizierungen wird hiermit dem Ausschuss vorgestellt. Einzelheiten werden in der Sitzung erläutert.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja  x

            Nein    

            Haushaltsstelle:            75000

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Änderung der Friedhofssatzung

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Anlagen

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