Beschlussvorlage - VO/1751/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Den Mountainbikesport in Lüneburg zu fördern - Naturschutz und Radsport miteinander zu verbinden(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2005)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Gudrun Ryll
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Grünflächen- und Forstausschuss
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Entscheidung
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09.11.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Zu Flächen am Fuchsweg
Im Bereich der landeseigenen
Forstflächen am Fuchsweg ist, offenbar in freier Initiative, auf einer ca. 1ha
großen Fläche zwischen der Ostumgehung (Abfahrt Ebensberg) und dem Fuchsweg eine Mountainbike-Parcourstrecke
entstanden.
Eine Sicherung
der Flächen wäre auf der Grundlage des Erwerbs durch die Stadt möglich.
Die
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wäre vorher sicherzustellen.
Vorangehend zu
klären wäre vor allem die Trägerschaft (Unterhaltung, Haftung) der
Anlage. Eine
Trägerschaft der Stadt Lüneburg wird jedoch ausgeschlossen.
Bei den Flächen
am Fuchsweg handelt es sich gemäß den Darstellungen im F-Plan um
Forstflächen.
Die Beurteilung
von Vorhaben innerhalb dieser Flächen müsste auf der Grundlage des § 35
BauGB
Außenbereich erfolgen.
Da es sich bei
einer Mountainbike-Anlage um kein privilegiertes Vorhaben handelt, wäre
die
planungsrechtliche Beurteilung auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB
sonstige
Vorhaben unter
Berücksichtigung der betroffenen öffentlichen Belange
(z.B.
Naturschutz, Umweltauswirkungen, Forstwirtschaft, Erschließung ) zu prüfen.
U.U. wird für die
Umsetzung der beabsichtigten Nutzung die Einleitung und Durchführung
der Bauleitplanverfahren (F-Plan-Änderung,
B-Plan-Aufstellung) einschließlich
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung notwendig.
2. Zu den Flächen südlich der KVG
Freie Flächen
stehen hier nicht bzw. nur bedingt zur Verfügung. Sie befinden sich
außerdem in
privatem Eigentum.
Die
Sicherstellung der Flächen setzt ebenfalls den Erwerb durch die Stadt voraus.
Auch hier wäre
die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zu klären.
Die Grundstücke
südlich der KVG liegen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes
Nr. 81 In den
Kämpen. Sie sind dort als Ausgleichsflächen festgesetzt.
Eine
Mountainbike-Anlage ist hier folglich planungsrechtlich, ohne Änderung des B-
Planes, nicht
zulässig.
In einem
konkreten Fall wäre allerdings zu prüfen, ob das geplante Vorhaben auf der
Grundlage einer
Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes (§ 31 BauGB)
zugelassen werden
kann. Für die Inanspruchnahme von Ausgleichsfläche wären
entsprechende Ersatzfläche zur Verfügung zu
stellen.
Voraussetzung
hierfür wären:
-
Klärung
der Eigentumsverhältnisse mit Erwerb der Flächen u. der Finanzierung,
-
Klärung
der Belange von Natur und Landschaft (Eingriff in den Ausgleich),
-
Klärung
der Trägerschaft (Unterhaltung, Haftung).
3. Allgemein / Benennung von weiteren geeigneten Flächen
Im geringen
Umfang wurde mit Anlage des
Spielplatzes Schildsteinkamp ein Hügel für
Mountainbike-
bzw. BMX-
Radfahrer geschaffen. Weitere, speziell für Mountainbike-Aktivitäten geschaffene
Anlagen
können nicht
benannt werden.
Es stellt sich
vor allen weiteren Überlegungen die Frage, welche besondere
Notwendigkeit für
die Bereitstellung derartiger Anlagen besteht, zumal in den Grün-und
Waldflächen der
Stadt ausreichende Bewegungsmöglichkeiten für Radfahrer existieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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147,8 kB
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