Beschlussvorlage - VO/1605/05
Grunddaten
- Betreff:
-
54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum";Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Eckhard Bente
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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11.07.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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29.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt,
1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
"Kaltenmoor-Zentrum" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln.
2.
Die
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich
"Kaltenmoor-Zentrum" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich
"Kaltenmoor-Zentrum" im Rahmen eines 54. Änderungsverfahrens zu
ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes
für den Lebensmitteleinzelhandel mit den erforderlichen Stellplätzen. Zur Zeit
stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort eine Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung "Schule, Zentrum Kaltenmoor" sowie
"Parkplatz" für die Allgemeinheit dar.
In
den bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte
-
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB,
-
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie
-
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im
Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum
19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Feststellungsbeschluss beschlossen
werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen.
Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
21.03.2005 bis einschließlich 06.05.2005 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 22.03.2005 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht
worden, dass während der Auslegungsfrist vom 06.04.2005 bis 06.05.2005 von
jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher
Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 18.03.2005 über die Durchführung
dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand.
Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung
des Planentwurfes nicht erforderlich; lediglich der Erläuterungsbericht ist
redaktionell geändert bzw. ergänzt worden.
Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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518,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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461 kB
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5
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(wie Dokument)
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453,7 kB
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