Beschlussvorlage - VO/0208/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Nachstehend bautechnisch hergestellte Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes zu Gemeindestraßen gewidmet:

 

1.    Ovelgönner Weg (Gemarkung Lüneburg, Flur 38) Flst. 10/35, 10/46, 10/47, 10/48

2.    Landwehrweg (Gemarkung Ochtmissen, Flur 4) Flst. 76/1 bis zum Ausbauende

 

Die Flächen sind in den Lageplänen, die Bestandteil der Sitzungsvorlage sind, jeweils im Original farblich gekennzeichnet und ggf. schraffiert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die im Beschlußvorschlag aufgeführten Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen zu widmen. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und im Eigentum der Stadt Lüneburg.

 

Nach § 6 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) wird die Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüneburg (§ 48 NStrG).

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

 

e)   mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

Lagepläne

 

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Anlagen

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