Beschlussvorlage - VO/0208/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen in der Stadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
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Vorberatung
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29.08.2002
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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31.10.2002
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachstehend bautechnisch
hergestellte Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes zu
Gemeindestraßen gewidmet:
1.
Ovelgönner
Weg (Gemarkung Lüneburg,
Flur 38) Flst. 10/35, 10/46, 10/47, 10/48
2.
Landwehrweg (Gemarkung Ochtmissen, Flur 4)
Flst. 76/1 bis zum Ausbauende
Die Flächen sind in den Lageplänen,
die Bestandteil der Sitzungsvorlage sind, jeweils im Original farblich
gekennzeichnet und ggf. schraffiert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im
Beschlußvorschlag aufgeführten Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen zu
widmen. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und im Eigentum der
Stadt Lüneburg.
Nach § 6 Abs. 1 des Nds.
Straßengesetzes (NStrG) wird die Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr
durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen.
Träger der Straßenbaulast ist die
Stadt Lüneburg (§ 48 NStrG).
