Beschlussvorlage - VO/1595/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Ulrike Rietschel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
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Entscheidung
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20.07.2005
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) tritt am 13.08.2005 in Kraft und
dient der Umsetzung der EG-Richtlinie. Ziel des Gesetzes ist die verbesserte
Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Elektro-Altgeräten.
Erstmals
wird in diesem Gesetz eine geteilte Produktverantwortung für Hersteller und
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) in materielles Recht umgesetzt.
Die Produktverantwortung der Hersteller ergibt sich aus den umfassenden
Kennzeichnungspflichten und dem Verbot bestimmter Stoffe bei der Herstellung
der Geräte. Ferner sind sie verpflichtet, die Rücknahme der Altgeräte und deren
Wiederverwertung bzw. stoffliche Verwertung sicherzustellen. Die
Verantwortlichkeit der ÖRE liegt in der Einsammlung und getrennten Erfassung
der Altgeräte und einer umfassenden Informationspflicht gegenüber den privaten
Haushalten.
Um
sicherzustellen, dass die im Gesetz verankerte Mindestsammelquote von zunächst
4 kg pro Jahr und Einwohner erreicht wird, ist es erforderlich, dass die Bürger
über folgendes informiert werden:
- Alle
Elektroaltgeräte auch mülltonnengängige Kleingeräte werden getrennt
gesammelt und erfasst
- Parallel
dazu besteht die Möglichkeit zur Rückgabe an den Handel
- Mit
der Zuführung der Altgeräte zur getrennten Sammlung leistet der Bürger
seinen Beitrag zur Wiederverwertung oder zur stofflichen Verwertung teurer
Bestandteile der Geräte sowie zur Vermeidung von Kontaminationen durch
gefährliche Stoffe in den Altgeräten
- Das
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, mit dem künftig alle Elektrogeräte
gekennzeichnet werden, weist explizit auf diese Pflicht zur getrennten
Entsorgung hin
Bis
zum 24.03 2006 müssen die ÖRE Sammelstellen eingerichtet haben, die in folgende
5 Kategorien eingeteilt werden:
- Haushaltsgroßgeräte
- Kühlgeräte
- Informations-
und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
- Gasentladungslampen
- Haushaltskleingeräte,
Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge,
Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Die
Stadt Lüneburg richtet im Zusammenarbeit mit der GfA folgende getrennte
Sammlungen/Sammelstellen ein:
- Getrennte Sammlung bei der Sperrmüllabfuhr
- Sammelstelle für Kleingeräte (Handy, Fön, Transistorradio
etc.) im Balü
Darüber
hinaus ist angedacht, eine zusätzliche Sammelstelle beim ehemaligen Bauhof in
der Hamburger Straße einzurichten.
Die
GfA wird umfassende Öffentlichkeitsarbeit leisten, um das Gesetz erfolgreich
umzusetzen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Haushaltsstelle:
72000.40000
Haushaltsjahr: 2005
e) mögliche
Einnahmen:
