Beschlussvorlage - VO/1591/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Abfallsatzung – namentlich die Anlage 1 zur Abfallsatzung - die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wie bereits unter TOP 5 erläutert, stellt die neue Abfallablagerungsverordnung erhöhte Anforderungen an die technische Vorbehandlung von Abfällen.

 

Gleichzeitig hat diese Gesetzesänderung aber auch zur Folge, dass der Annahmekatalog (Positivkatalog) der GfA und auch die damit abgestimmte Anlage 1 zur Abfallsatzung der Stadt Lüneburg angepasst werden müssen. In dieser Anlage 1 werden alle Abfälle mit ihren Abfallschlüsseln aufgeführt, die gem. § 2 Abs. 3 der Abfallsatzung von der Stadt Lüneburg entsorgt werden.

 

In Abstimmung mit der GfA und dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als zuständige Aufsichtsbehörde der GfA wurde auf der Grundlage des Positivkataloges der GfA die als Anlage beigefügte Anlage 1 zur Abfallsatzung geändert.

 

Die Änderung der Abfallsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Hinweis:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde die komplette Anlage 1 zur Abfallsatzung abgedruckt; sie enthält alle Abfälle, die von der Stadt Lüneburg nach § 2 Abs. 3 entsorgt werden.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

            Nein    

            Haushaltsstelle:         72000.40000

            Haushaltsjahr:            2005

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 – Satzung zur 5. Änderung der Abfallsatzung

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Anlagen

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