Beschlussvorlage - VO/1385/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes wird Herr Jens Peters unter Anrechnung der Zeit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion bis zum 30.09.2009 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme berufen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 04.07.2003 wurde Herr Jens Peters von der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme als Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Herr Peters nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme seit dem 01.10.2003 kommissarisch wahr, da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bisher nicht vorlagen.

 

Die beiden Lehrgänge wurden durch Herrn Peters im Oktober bzw. November 2004 absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr erfüllt sind.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat keine Bedenken gegen die Ernennung geäußert.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €) 30,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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