Beschlussvorlage - VO/1376/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg wird erlassen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 13.01.2005 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt die Möglichkeit einzuräumen, aus Anlass des Frühjahrsmarktes am Sonntag, dem 24. April 2005, in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.

 

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen u. a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift kann nach § 14 Abs. 1 LSchlG durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung ist anzugeben, er darf fünf zusammen hängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Wie in den Vorjahren bestehen keine Bedenken, den Frühjahrsmarkt als eine Märkten und Messen ähnliche Veranstaltung anzusehen, die den Anlass für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags bieten kann.

 

Zu dem beigefügten Entwurf einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e. V., die Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. im Anhörungsverfahren beteiligt worden. Zu den Stellungnahmen kann mündlich vorgetragen werden.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          ca. 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:        ca. 100,00 €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:         ca. 100,00 €

 

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Anlagen:

 

Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg

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Anlagen

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