Beschlussvorlage - VO/1232/04
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung- Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2006
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
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Vorberatung
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12.11.2004
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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25.11.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2003 für die Abwasserbeseitigung wird
zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2005 bis 2006 wird
zugestimmt.
Der ermittelte Gebührenbedarf ist in die noch ausstehende
Beschlussvorlage zur getrennten Gebühr zu übernehmen und verursachungsgerecht auf
die neu zu bildenden Gebührenarten aufzuteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Betriebsabrechnung 2003 (Anlage
1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd.
613,8 T aus, welche sich nach der
Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus 2001 sowie der Ergebnisverzinsung auf rd.
425,8 T reduziert.
Die vorjährige Gebührenbedarfsberechnung
für die Jahre 2004 und 2005 führte zu einer Gebührenerhöhung um 9,6% ab 2004.
Eine Aktualisierung und Fortschreibung der Vorausschau bis zum Jahr 2006 auf
Basis des BAB 2003 (Anlage 2) ergibt folgende Entwicklung:
Beträge in
Jahr 2005 2006
Einnahmen 10.946.400 11.044.600
Ausgaben 10.158.252 10.233.692
Jahresbezogenes
Ergebnis 788.148 810.908
Vortrag aus Vorvorjahr -425.801 -879.097
Ergebnisverzinsung
-4.237 -49.562
Gesamtergebnis 358.110 -117.751
Der in den Ausgaben der Jahre 2005
und 2006 enthalte Betrag für Entgelte an die AGL wurde aus dem Jahr 2004
übernommen. In diesem Punkt ist auf den Vorbehalt einer Genehmigung des AGL - Wirtschaftsplanes 2005 hinzuweisen. Die Entwicklung der Gesamtergebnisse lässt
erkennen, dass mit dem Wirksamwerden der Gebührenanpassung ab 2004 positive
Jahresergebnisse erzielt werden, welche summarisch betrachtet - die negativen
Vorträge der Vergangenheit abbauen.
Bezogen auf das derzeitige Gebührensystem gibt es somit keinen Anlass
für eine Gebührenänderung. In Hinblick auf die
geplante getrennte Gebühr ist festzustellen, dass diese auf die Höhe des
zu deckenden Kostenvolumens keinen Einfluss hat. Der Gebührenbedarf bleibt
unverändert bestehen, er ist in Zukunft lediglich auf 2 verschiedene
Gebührenarten aufzuteilen.
Die Entwicklung eines geeigneten
rechnerischen Verfahrens zur verursachungsgerechten Trennung der Kostenelemente
auf die beiden neuen Kostenträger (Schmutzwasserbeseitigung / Regenwasserbeseitigung)
ist ein wesentlicher Bestandteil des extern vergebenen Auftrages zur Ermittlung
einer getrennten Gebühr. Die einmaligen Kosten hierfür sind im Aufwand des
Jahres 2004 und somit - durch die Ergebnisübernahme nach 2006 - in der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung enthalten. Das Arbeitsergebnis der externen
Beratungsgesellschaft, die Gebührensätze für die beiden Abwasserarten, liegt
noch nicht vor und wird daher Gegenstand einer späteren Beschlussvorlage sein.
Gleichwohl kann aus heutiger Sicht die Höhe des Gebührenbedarfs in der
vorgelegten Form beschlossen werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen:
