Beschlussvorlage - VO/11933/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Energetische Sanierung von Sportstätten - hier: Antrag des Ochtmisser SV
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Florian Beye
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Sport
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Vorberatung
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24.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ochtmisser SV möchte sich vor dem Hintergrund steigender Energiekosten für die Zukunft besser aufstellen und plant deshalb die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der vereinseigenen Sporthalle in der Vögelser Straße. Die Projektkosten belaufen sich auf knapp 38.000,00 Euro. Für die Umsetzung dieses nachhaltigen Vorhabens hat der OSV einen Antrag auf Projektförderung an die Hansestadt Lüneburg gestellt. Die Antragssumme beläuft sich auf 12.500 Euro. Dies entspricht etwa einem Drittel der Projektsumme.
Diese Maßnahme hätte sicherlich als Projektförderung auch aus Mitteln aus dem Sportfördertopf finanziell unterstützt werden können. Allerdings sind diese Mittel schon durch andere Anträge voll erschöpft bzw. überzogen. Daher schlägt die Verwaltung vor, die PV-Anlage auf der OSV-Sporthalle aus Mitteln der Invest.-Nr. 421-010 zu fördern.
Dabei handelt es sich um Haushaltsreste aus einem Topf, der explizit für die energetische Sanierung von Sportstätten vorgesehen war. Haushaltsreste sind in einer Höhe von 24.528,00 Euro vorhanden und damit ausreichend, um den gewünschten Betrag zur Finanzierung beizusteuern.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. | |||
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 Euro
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 12.500,00 Euro
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 42020
Produkt / Kostenträger: 42100102
Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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326,6 kB
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