Antrag - VO/11853/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Prüfung einer möglichen Zusammenführung von Aufgaben von Stadt und Landkreis Lüneburg" (Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2025, eingegangen am 22.04.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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07.05.2025
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19.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur möglichen Zusammenführung von Aufgaben in Stadt und Landkreis Lüneburg wie folgt Stellung:
Die Hansestadt Lüneburg begrüßt ausdrücklich den von den Fraktionen eingebrachten Antrag zur Prüfung möglicher Synergien und Einsparpotenziale durch eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg.
Angesichts der aktuell wie auch perspektivisch angespannten Haushaltslagen beider Gebietskörperschaften ist eine kritische Überprüfung bestehender Strukturen im Sinne eines effizienten und zukunftsorientierten Verwaltungshandelns nicht nur sachlich geboten, sondern dringend erforderlich. Die im Antrag benannten Aufgabenfelder – insbesondere in den Bereichen Sozial- und Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schulträgerschaft sowie Klima- und Umweltschutz – erscheinen auch aus Sicht der Hansestadt als besonders geeignete Prüfbereiche für mögliche Optimierungen oder eine Aufgabenwahrnehmung „aus einer Hand“. Die Strukturüberprüfung sollte offen gestaltet und diese Aufgabenliste als nicht abschließend betrachtet werden.
Die Hansestadt Lüneburg ist stark an der Erschließung gemeinsamer Synergiepotenziale interessiert. Im Sinne einer strukturierten und ergebnisorientierten Herangehensweise wird die Hansestadt daher die Koordination der weiteren Abstimmung mit dem Landkreis übernehmen. Die organisatorische Federführung liegt hierbei im Bereich Organisation (Dezernat II), der zeitnah Kontakt mit dem Landkreis aufnehmen wird, um das weitere Vorgehen abzustimmen und eine gemeinsame Prüfgrundlage zu entwickeln. Die Prüfung wird dabei bewusst ergebnisoffen erfolgen, um alle denkbaren Potenziale, aber auch mögliche Grenzen einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung sachlich und umfassend bewerten zu können. Sie wird unvoreingenommen, objektiv und unabhängig durchgeführt. Eine inhaltliche oder politische Vorfestlegung erfolgt ausdrücklich nicht. Maßstab sind allein fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Erwägungen.
Dabei ist sich die Hansestadt der Komplexität einer solchen Prüfung bewusst: Die Identifikation und Bewertung von Doppelstrukturen, die Analyse rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung realistischer Umsetzungsoptionen erfordern eine gründliche und fachbereichsübergreifende Bearbeitung. Auch etwaige Anpassungen des bestehenden Finanzvertrags zwischen Stadt und Landkreis müssen dabei in den Blick genommen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Prüfung entsprechend Zeit in Anspruch nehmen müssen.
Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird die Hansestadt Lüneburg diese unaufgefordert den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat zur Beratung und weiteren Entscheidungsfindung vorlegen.
Die Hansestadt Lüneburg sieht in diesem Vorhaben eine große Chance zur nachhaltigen Modernisierung der Verwaltungsstrukturen und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit beider Gebietskörperschaften – zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis gleichermaßen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Prüfung der Zusammenlegung von Aufgaben in Stadt und Landkreis Lüneburg vom 20.01.2025
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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695,2 kB
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