Beschlussvorlage - VO/9298/20-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradring Lüneburg: Planungen des Abschnitts Lambertiplatz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Bastian Hagmaier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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25.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung die Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 47 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) für den Abschnitt Lambertiplatz auszuarbeiten und die zur Umsetzung erforderlichen weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Die Ergebnisse der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung sind dem Verwaltungsausschuss zur abschließenden Freigabe vor der baulichen Ausführung im Jahr 2026 vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Historie und Planungsstand
Die Hansestadt Lüneburg verfolgt mit der Radverkehrsstrategie 2025 und den Leitlinien Radverkehrspolitik 2030+ das Ziel, den Radverkehr als selbstständige und gleichberechtigte Mobilitätsform zu stärken. Die Einrichtung eines innerstädtischen Fahrradrings stellt dabei ein zentrales Infrastrukturprojekt dar. Ziel ist es, den Radverkehr gebündelt, sicher und komfortabel durch das Stadtgebiet zu führen, dabei zentrale Achsen zu verknüpfen und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu erhöhen.
Aufbauend auf den bereits umgesetzten Teilabschnitten – Wallstraße (2020) und Haagestraße (2023) – wurde im Jahr 2024 ein interdisziplinärer Planungsauftrag für den Gesamtverlauf des Fahrradrings vergeben. Beauftragt wurden das Ingenieurbüro Brandt und das Ingenieurbüro Urbanus (beide Lübeck). Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6. Gegenwärtig liegen die Vorplanungen (Leistungsphasen 1 und 2) für mehrere Abschnitte vor.
Verwaltungsausschuss und Rat haben im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 eine neue Priorisierung der Umsetzungsreihenfolge vorgenommen: Zunächst soll die Umsetzung im Bereich der Polleranlage Neue Sülze / Salzstraße erfolgen. In engem räumlichen Zusammenhang dazu steht der Abschnitt Lambertiplatz, der als Lückenschluss zwischen Salzstraße und Wallstraße fungiert.
Auf dieser Grundlage wurden die Planungen für den Lambertiplatz im März 2025 im Arbeitskreis Verkehr vorgestellt und nun zur weiteren Beratung vorgelegt.
2. Kernelemente der Planung – Abschnitt Lambertiplatz
Im Fokus des Abschnitts Lambertiplatz steht die funktionale Verknüpfung zweier bedeutender Achsen des Fahrradrings: der Salzstraße im Westen und der Wallstraße im Osten. Dabei sollen Verkehrsführung und Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden. Insbesondere die Verkehrsführung ist für den motorisierten Individualverkehr und den Radverkehr stellenweise unübersichtlich; ebenso verbesserungswürdig ist die Fußverkehrssituation.
Folgende Maßnahmen sind im Planungsentwurf enthalten:
- Mischverkehrsführung für den Radverkehr auf einer durchgehenden, mindestens 6,5 Meter breiten Fahrbahn. Der bislang vorhandene Hochbordradweg auf der Ostseite entfällt zugunsten eines einheitlichen, barrierefreien Gehweges.
- Modale Filterung am Knotenpunkt Auf dem Harz / Sülztorstraße: Motorisierter Durchgangsverkehr wird unterbunden, Radverkehr bleibt durchgängig möglich, Einsatzfahrzeuge können passieren.
- Farblich markierte Fahrbahnflächen und eine neue Rechts-vor-Links-Regelung im Kreuzungsbereich Wallstraße / Sülztorstraße erhöhen die Übersichtlichkeit.
- Zweiter Fußgängerüberweg nördlich des Knotens Wallstraße: In enger Abstimmung mit der Polizei zur Verbesserung der Schulwegsicherheit vorgesehen.
- Aufpflasterungen an Einmündungen (z. B. Ritterstraße, Heiligengeiststraße), um die Priorität des Fußverkehrs zu unterstreichen.
- Sanierung des Fahrbahnbelags: Für Teile des Abschnitts ist auf Basis der baulichen Zustandsbewertung eine vollständige Erneuerung der Deckschicht vorgesehen.
- Gestalterische Aufwertung des Straßenraums: Vereinheitlichung von Belägen und Begrenzungselementen, insbesondere entlang der Straße Bei der St. Lambertikirche.
Die Maßnahmen sind so konzipiert, dass sie die Sicherheit und Sichtbarkeit des Radverkehrs verbessern, den Durchgangsverkehr reduzieren, Barrieren für zu Fuß Gehende abbauen und eine hochwertige stadträumliche Qualität sichern.
3. Rückmeldungen aus dem Arbeitskreis Verkehr
Am 06.03.2025 wurde die Planung im Arbeitskreis Verkehr vorgestellt. Dabei wurde die Ausgestaltung als Fahrradstraße von den Verkehrsverbänden ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) und VCD (Verkehrsclub Deutschland) ausdrücklich begrüßt. Auch die Polizeiinspektion, der Seniorenbeirat, der Behindertenbeirat und der Verein FUSS e.V. äußerten keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.
Hervorgehoben wurden insbesondere:
- die klare Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr,
- die barrierefreie Gestaltung der Gehwege,
- die neue Querung im Bereich Wallstraße zur Verbesserung der Schulwegsicherheit,
- die modale Filterung als Mittel zur Verkehrsberuhigung,
- die insgesamt hohe städtebauliche Qualität der Planung.
Seitens des Vereins FUSS e.V. wurde angeregt, die Lage eines Baumes in der Einmündung Heiligengeiststraße hinsichtlich möglicher Einschränkungen für mobilitätseingeschränkte Personen nochmals zu prüfen.
Die vorliegende Planung wurde in Abstimmung mit den Bereichen Ordnung und Verkehr, Mobilität, Straßen- und Brückenbau, Geodaten sowie Grünplanung und Forsten unter Einbeziehung des Dezernats III, des Bereichs Bauaufsicht und Denkmalpflege sowie der Polizeiinspektion erstellt. Die Polizeiinspektion bewertet die geplanten Maßnahmen als zweckmäßig und sicherheitsfördernd.
4. Finanzierung und Umsetzung
Im Haushaltsplan 2025–2027 (VO/11459/24) wurden die Mittel für den Fahrradring unter der Investitionsnummer 541-516 gebündelt:
- 2025: 720.500 € geplant für Altenbrückertorstraße und Ilmenaustraße, gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 06.05.25 für Neue Sülze, Salzstraße freigegeben, durch Verschiebung der Bauabschnitte
- 2026: 1.457.900 € geplant für die Abschnitte Neue Sülze, Salzstraße, Am Ochsenmarkt/Am Marienplatz und das Fahrradparkhaus Neue Sülze, gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 06.05.25 teilweise für Altenbrückertorstraße und Ilmenaustraße durch Verschiebung der Bauabschnitte.
- 2027: 1.056.500 € für die Umgestaltung des Abschnitts Lambertiplatz
Die vorhandenen Haushaltsansätze sind entsprechend des Ratsbeschlusses zum Haushalt 2025/2026 der Handlungsrahmen für die neue Reihenfolge der Abschnitte. Der Ansatz von 720.500 € in 2025 ist entsprechend des Ratsbeschlusses die Ermächtigung für den Teilabschnitt Neue Sülze / Salzstraße (siehe auch VO/9298/20-1). Die Ansätze ab 2026 und 2027 für die Fortsetzung des Fahrradrings stehen nach entsprechender Freigabe für die weiteren Teilabschnitte zur Verfügung.
Die Umsetzung am Lambertiplatz ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen, die Realisierungsdauer wird mit ca. neun Monaten kalkuliert. Die Maßnahme ist entsprechend der geänderten Abschnittsabfolge aus den o.g. veranschlagten Mitteln der Gesamtmaßnahme gedeckt, in Abhängigkeit zu den tatsächlcihen Kosten der vorweg laufenden Bauabschnitte.
Die Maßnahme ist Bestandteil des laufenden Förderantrags im Rahmen des Bundesprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Bei positiver Bescheidung ist eine Förderung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten möglich. Die Abstimmungen mit der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zur Förderlogik und zum Laufzeitbeginn laufen. Alternativ werden weitere Förderquellen geprüft.
5. Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung wird auf Basis der Vorplanung die Entwurfsplanung ausgearbeitet. Anschließend folgen die Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen. Ziel ist ein baulicher Start ab Quartal 1 2027. Die Umsetzung erfolgt in enger Koordination mit den angrenzenden Abschnitten und der Pollerinstallation Neue Sülze.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Die Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr wird verbessert und damit klimagerechte Mobilität gefördert. Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Die Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr wird verbessert und damit klimagerechte Mobilität gefördert. |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Gefahrensituationen werden verringert. Positiver Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität. |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 425 Euro
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahme Lambertiplatz: (geplant) 1.056.500 Euro
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja, in Abhängigkeit zu den tatsächlich anfallenden Kosten der einzelnen vorweg laufenden Bauabschnitte im Fahrradring. Etwaiger Mehrbedarf, der sich ab 2027 im Baufortschritt zeigt, muss zur Finanzplanung 2027 entsprechend angepasst werden.
Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV/72120
Produkt / Kostenträger: 541002/54100202
Haushaltsjahr: 2027
e) mögliche Einnahmen: Die Maßnahme ist Bestandteil des laufenden Förderantrags im Rahmen des Bundesprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Bei positiver Bescheidung ist eine Förderung von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten möglich.
Anlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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