Beschlussvorlage - VO/11829/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2025/2026 zuzustimmen und die mittelfristige Finanzplanung 2026/2027 bis 2029/2030 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Aufsichtsratssitzung der Theater Lüneburg GmbH am 27.03.2025 ist u.a. der Wirtschaftsplan 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2026/2027 bis 2029/2030 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen wurden.

 

r die Beschlüsse in der nächsten Gesellschafterversammlung sind die Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 

Insgesamt werden für das Gescftsjahr 2025/2026 Erträge in Höhe von 11.788 T€, Aufwendungen von insgesamt 12.988 T€ und ein Fehlbetrag von 1.200 T€ erwartet.

 

Da sowohl der Wirtschaftsplan als auch die mittelfristige Finanzplanung ein hohes jährliches Defizit aufzeigen, wird durch die Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises ein gemeinsamer Kulturausschuss geplant, welcher sich mit der künstlerischen sowie finanziellen Zukunft des Theater beschäftigen soll.


 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2025/2026

Anlage 2: Mittelfristige Finanzplanung 2026/2027 bis 2029/2030

 

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Anlagen

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