Beschlussvorlage - VO/11824/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH den vorgelegten Jahresabschluss 2024 festzustellen und vom Gewinnvortrag 150.000,00 € in die Gewinnrücklagen einzustellen und den Restbetrag von 98.933,75 € auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Geschäftsführer Herrn Lars Strehse und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung soll der Jahresabschluss 2024 behandelt werden. Hierzu ist es notwendig, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und

der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2024 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme: 4.594.731,77

Jahresüberschuss: 113.021,49

Gewinnvortrag: 135.912,26

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschuss 2024 mit einem Jahresüberschuss von 113.021,49 € festzustellen und vom Gewinnvortrag 150.000,00 € in die Gewinnrücklagen einzustellen und den Restbetrag von 98.933,75 € auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber hinaus ist der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der testierte Bericht kann beim Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Bilanz 31.12.2024

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2024

Anlage 3: Lagebericht 2024

 

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Anlagen

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