Beschlussvorlage - VO/11817/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Bebauungsplan Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ als Satzung.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr vom 21.05.2019 wurde festgestellt, dass das Schutzziel insbesondere in weiten Teilen des östlichen Stadtgebietes nicht uneingeschränkt zu allen Tageszeiten eingehalten werden kann. Die Eintreffzeit von 8 Minuten in Niedersachsen lehnt sich an die Empfehlung des AGBF-Bund „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ an. Der Erreichungsgrad in Lüneburg ist deutlich unter einem akzeptablen Niveau. Nach den Ergebnissen des Gutachtens wird die Schutzzieleinhaltung zukünftig nur durch eine Anpassung der Standortstruktur gewährleistet werden können. Aufgrund der durchgeführten Auswertungen wird die Errichtung eines ganztägig hauptamtlich besetzten Feuerwehrstandortes „Ost“ im Bereich der Theodor-Heuss-Straße vollumfänglich empfohlen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die Ergebnisse des Gutachtens zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die darin empfohlenen Maßnahmen zu priorisieren und umzusetzen (VO/8481/19).

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuerwache am empfohlen Standort hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.12.2019 beschlossen, für das Gebiet südlich des Johanneums, westlich der Theodor-Heuss-Straße, nördlich des Grabens mit der Bezeichnung „Goldbeek“ und etwa 200 m östlich der Bebauung an der Straße „Am Kaltenmoor“ den Bebauungsplan Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ aufzustellen (VO/8728/19).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 25.03. bis einschließlich 24.04.2022 statt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 29.10.2024 vom Verwaltungsausschuss gefasst (VO/11494/24). Folglich wurde der Planentwurf mit seiner Begründung vom 19.11. bis einschließlich 20.12.2024 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht.

 

Die geplante Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da die Festsetzungen eines Bebauungsplans aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist dieser in einem Parallelverfahren entsprechend zu ändern. Über die Feststellung der 84. Änderung des Flächennutzungsplans ist gesondert zu beschließen (VO/11821/25).

 

Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ zu fassen. Der Satzungsbeschluss durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Durch die Planung wird die Errichtung einer Feuerwache ermöglicht. Flächen werden versiegelt und durch den Bau und Betrieb der Feuerwache werden CO2-Emissionen erzeugt. Entsprechende Planvorschriften setzen dem Bauvorhaben aber einen möglichst umwelt- und klimaschonenden Rahmen. Durch Festsetzung von Baugrenzen bleibt der Frischluftkorridor auf den betreffenden Grundstücksflächen und damit die klimaökologische Funktion erhalten.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Durch die Errichtung der benötigten Feuerwache wird der Katastrophenschutz im Stadtgebiet verbessert.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Durch die neue Feuerwache verbessert sich die rettungsstrategische Versorgung insbesondere des östlichen Stadtgebiets einschl. der geplanten BAB A39.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge schließt die geplante Feuerwache Lücken in der infrastrukturellen Versorgung der Stadt.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 184,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Bebauungsplanentwurf

Anlage 3 Begründung

Anlage 3.1 Umweltbericht

Anlage 3.1.1 a Kartierung von Biotoptypen, Brutvögeln, Amphibien und Reptilien sowie

                        Potenzialabschätzung Säugetiere und Insekten

Anlage 3.1.1 b Plan Biotoptypen

Anlage 3.1.1 c Plan Brutvögel und Amphibien

Anlage 3.1.2 Kartierbericht Fledermäuse

Anlage 3.1.3 Beurteilung der Waldqualität

Anlage 3.2 Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Entwurf)

Anlage 3.3 Machbarkeitsstudie zum Neubau Feuerwache Lüneburg-Ost (Präsentation)

Anlage 3.4 Verkehrstechnische Untersuchung

Anlage 3.5 Erschließung Vorzugsvariante 3c, Nachtrag zur Verkehrstechnischen

                  Untersuchung

Anlage 3.6 Oberflächenentwässerungskonzept

Anlage 3.7 Schalltechnische Untersuchung

Anlage 3.8 Klimaökologische Ersteinschätzung auf Basis der Klimaanalyse Lüneburg

                  (Stand 29.10.2018)

Anlage 3.9 Klimaökologische Beurteilung auf Basis der Klimaanalyse Lüneburg

                 (Stand 15.03.2021, aktualisiert 31.03.2025)

Anlage 4 Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

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Anlagen

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