Antrag - VO/11458/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu dem beigefügten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei den Kulturmittler*innen handelt es sich um ein mittlerweile sehr bewährtes Projekt von Menschen, die sich als ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittelnde engagieren. Sie bilden eine Brücke zwischen der Kultur der Herkunftsländer und der deutschen Gesellschaft. Die Kompetenz, Erfahrung und Fähigkeiten der Kulturmittler*innen können dazu beitragen, Kontakte zu knüpfen, Isolation zu durchbrechen, Verständigung zu ermöglichen und Teilhabe sicherzustellen.

 

Der Einsatz erfolgt innerhalb öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Beratungsstellen in den Gemeinschaftsunternften sowie in der Stadtteil- und Sozialraumarbeit sowohl im Landkreis als auch in der Hansestadt. Kulturmittelnde leisten hier einen unverzichtbaren und fördernden Dienst.

r die öffentlichen Einrichtungen der Hansestadt Lüneburg stellen die Kulturmittelnden ein niedrigschwellig nutzbares und gleichwohl hocheffizientes Mittel zur Verständigung, Vermittlung und gelingenden Kommunikation dar.

 

Das Projekt wurde bislang über den Landkreis finanziert. Für das Jahr 2024 ist eine Unterstützung in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Die Hansestadt kann die finanzielle Zuwendung des Landreises nicht beschließen. Gleichwohl sind Gespräche auf Verwaltungsebene sinnvoll, um die Fortführung des Angebotes sicherzustellen.

 

 

 

 

Aktualisierung vom 19.02.2025:

Zur Umsetzung des neuen Konzeptes für das Projekt "KulturmittlerInnen - Menschen verstehen - Kulturen verbinden" (siehe Anlage „Vorlage Sozialausschuss 2024/266 sowie Anlage Konzept KuMi) ist ab 2025 eine Eigenfinanzierung durch die Nutzenden vorgesehen.

In den Jahren zuvor wurden durch eine Finanzierung in Höhe von € 50.000 durch den Landkreis zu 35 % die entstandenen Verwaltungskosten der durchführenden Träger AWO und Lebensraum Diakonie gedeckt während 65 % der Aufwandsentschädigung der Kulturmittelnden gewidmet war.

Da dieser Finanzrahmen nach Mitteilung beider Träger nicht auskömmlich war, wurde das o. g. Konzept auf der Grundlage einer Eigenfinanzierung durch die Nutzenden von beiden Trägern vorgelegt. Um eine jeweilige Koordinierungsstelle zu finanzieren, haben die Projektträger in diesem Jahr Fördermittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) beantragt.

Grundlage hierfür ist die Aufforderung der Träger an die Nutzenden (Ärzte, Kitas, Schulen, etc.) ein Budget zur Nutzung der KulturmittlerInnen einzustellen, welches zur Kostendeckung genutzt werden soll. Entsprechend dieser Finanzierungszusage sollten sich die jeweilig nutzenden Einsatzstellen, welche die KulturmittlerInnen als Honorarkräfte bei der Koordinierungsstelle von AWO und Lebensraum Diakonie buchen, zur Übernahme der entstehenden Kosten - nach Rechnungsstellung an AWO und Lebensraum Diakonie - verpflichten.

Zurzeit werden keine Kulturmittlerinnen durch den Träger AWO vermittelt, da die Finanzierung der Koordinierungsstelle im Umfang von 10 Stunden/Woche erst nach Förderung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds erfolgen wird.

Der Träger Lebensraum Diakonie vermittelt auch in 2025 weiterhin Kulturmittlerinnen über eine besetzte Koordinierungsstelle.

Es bleibt - nach Mitteilung des Landkreises - abzuwarten, in welchem Maße die Umsetzung des Projektes durch die beiden durchführenden Träger erfolgt.

Im Haushalt des LK sind für 2025 € 40.000r das Projekt Kulturmittlerinnen eingestellt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „Finanzierung von Sprach- und Kulturmittler:innen“

 

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Anlagen

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