Anfrage - VO/11808/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage "Soltauer Straße-Aufbringen von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn" (Anfrage des ADFC vom 18.03.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Bearbeitung:
- Mareike Pickbrenner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität
|
Kenntnisnahme
|
|
|
02.04.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt bezüglich der beigefügten Anfrage des ADFC, ob es im Zuge der Baumaßnahme „Brückenneubau im Zusammenhang der SINON-Bahnstrecke Lüneburg – Soltau in der Soltauer Straße“ möglich sei, in der Soltauer Straße zwischen dem Heidkamp und dem Oedemer Weg beidseitig Fahrradpiktogrammketten anzuordnen, aufgrund der Komplexität der rechtlichen Prüfung, mündlich in der Ausschusssitzung Stellung.
Eine Verschriftlichung der Stellungnahme erfolgt im Anschluss.
Die Verwaltung begrüßt die Entscheidung des Landes Niedersachsen, hier des zuständigen Verkehrsministeriums, das nach dem Vorbild anderer Bundesländer per Erlass vom 12.03.2025 unter bestimmten Voraussetzungen Piktogrammketten („Sharrows“) auf Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften zulässt. Zu diesem Thema bestand in der Vergangenheit eine konträre Haltung des Landes.
Einen ersten Anwendungsfall des Erlasses sieht die Verwaltung im Bereich der Soltauer Straße. Ein Handlungsbedarf wurde hier bereits im Rahmen der Gehwegsanierung gesehen. Im Sommer 2025 werden Brückenbauarbeiten und Ausbauarbeiten der AVACON zur Netzverstärkung auf der Soltauer Straße stattfinden. Das Aufbringen der Piktogrammketten auf der Soltauer Straße soll zweckmäßigerweise erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen.
Sinn und Zweck des Erlasses ist es u.a., bei der Führung des Radverkehrs auf der Straße im sog. Mischverkehr, Gefährdungssituationen zu verringern und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern und damit die allgemeine Verkehrssicherheit zu steigern. Unter Berücksichtigung der Erlassvorgaben wird der Bereich 32 die Maßnahme in der Soltauer Straße umsetzen und darüber hinaus in Abstimmung mit dem Bereich 35 weitere Anwendungsfälle prüfen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 41,- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
X Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020
Produkt / Kostenträger: 12200702
Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anfrage des ADFC vom 18.03.2025
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
511,5 kB
|
