Beschlussvorlage - VO/11805/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslandsdienstreisegenehmigung für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
20.03.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Genehmigung einer Auslandsdienstreise nach Antwerpen und Brügge/Belgien
Der Niedersächsische Städtetag veranstaltet vom 15. bis 18. Juni 2025 eine Fachinformationsreise für Hauptverwaltungsbeamte nach Antwerpen und Brügge. Im Rahmen dieser Reise soll anhand eines vielfältigen fachlichen Programms, welches in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (AHK debelux) gestaltet wird, ein Eindruck über die dortige Entwicklung von Themen wie Stadtentwicklung, Wasserstoffstrategie, soziale Brennpunkte und Verkehr (Antwerpen/1,5 Tage) sowie Denkmalschutz (Brügge/0,5 Tage) gewonnen werden. Zusätzlich zu einem umfassenden Erfahrungsaustausch können wichtige Impulse für die Mitgliedsstädte des Niedersächsischen Städtetages mitgenommen werden.
Es ist vorgesehen, dass Frau Oberbürgermeisterin Kalisch sowohl in ihrer Funktion als Mitglied des Präsidiums des Niedersächsischen Städtetages als auch als Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg an dieser Reise teilnimmt. Anreise mit der Bahn wird am 15.06.2025 sein. Die Abreise ist aufgrund anderer Verpflichtungen (Sitzung des Verwaltungsausschusses) bereits für den 17.06.25 vorgesehen.
Genehmigung einer Auslandsdienstreise nach Naruto/Japan
Die diesjährige Lüneburger Freundschaftsdelegation in Lüneburgs Partnerstadt Naruto soll in der Zeit vom 09. Oktober bis zum 15. Oktober (bzw. in der Langvariante bis zum 23. Oktober) ihren Weg nach Japan antreten. An der Dienstreise nehmen seitens der Hansestadt Lüneburg neben Oberbürgermeisterin Kalisch auch Stadtkämmerer Rink und zwei Mitarbeiterinnen der Verwaltung teil.
Die Dienstreise für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch vom 11.-15.10.2025 ist vom Rat zu genehmigen.
Genehmigung einer Auslandsdienstreise nach Clamart/Frankreich
Am 12.09.1975 wurde der Städtepartnerschaftsvertrag zwischen Lüneburg und Clamart unterschrieben. Die Jubiläumsfeier zum 50. Jahrestag findet vom 11. – 15.09.2025 in Clamart (Frankreich) statt, zu der die Oberbürgermeisterin und zwei weitere Personen aus Lüneburg, vom neugewählten Bürgermeister Yves Costas, offiziell eingeladen wurden. Die Kosten für das Begleitprogramm, sowie für die Unterkünfte der Delegation, von bis zu 3 Personen, werden von der Stadt Clamart übernommen.
Teil des Programms in Clamart werden Themen zu Innenstadtentwicklung, Mobilität und Nachhaltigkeit sein, daher werden neben Oberbürgermeisterin Kalisch auch Erster Stadtrat Markus Moßmann und Frau Imke Sowen an der Fahrt teilnehmen.
Da die Kosten für Unterkunft und Begleitprogramm von der Stadt Clamart übernommen werden, sind seitens der Hansestadt lediglich die Reisekosten in Höhe von ca. 600,00 € für die Zugreise zu tragen.
Da der Rat gem. § 107 Abs. 5 NKomVG Dienstherr der Oberbürgermeisterin ist, sind Auslandsdienstreisen durch ihn zu genehmigen. Da er bei der Genehmigung nicht als Kommunalorgan, sondern als Dienstbehörde agiert, ist eine Vorbefassung im VA nicht vorgesehen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | +/- | Die Reisen werden mit der Bahn bzw. mit dem Flugzeug durchgeführt. Eine Flugreise verursacht CO2-emmissionen. Für die Reise nach Japan kommt aber kein anderes Transportmittel in Betracht. Zugreisen verursachen ebenfalls Emissionen, sind aber im Vergleich zu Bus oder PkW-Reisen die klimafreundlichste Variante |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Erfahrungsaustausch auf den verschiedenen Ebenen und neue Impulse für die nachhaltige Entwicklung Lüneburgs |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
| Impulse, s.o. |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
| Impulse, s.o. |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72,00 €
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 3.000 €
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025/2026
Teilhaushalt / Kostenstelle: 01020 Büro der Oberbürgermeisterin
Produkt / Kostenträger: 111016-Städtepräsentation/1111602 - Städtepartnerschaften
Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: keine
