Beschlussvorlage - VO/11706/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Richtline der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe, Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond))
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Regina Schallar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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20.02.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.03.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat für die Sitzung am 20.03.2025 gemäß der Vorlage die
- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe,
- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond) zu beschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und interner Service am 15.3.2024 wurde die Einführung eines Fördermittel Managements vorgestellt.
Dieses sieht eine Vereinheitlichung und Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements (ZFM) von allgemein gültigen Fördergrundsätzen und Verfahrensabläufen vor.
Diesbezüglich wurde eine Dienstanweisung für Zuwendungen erlassen, welche u.a. auch den Aufbau von Förderrichtlinien regelt, um die Nutzung öffentlicher Zuwendungen zu vereinheitlichen, zu optimieren und eine rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten.
Im Bereich der Jugendhilfe mussten folgende Förderrichtlinien angepasst werden:
- Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe,
- Richtlinien zur Förderung der Jugenderholung und die
- Richtlinie zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg
Zusammengefasst wurden die Förderrichtlinien nicht inhaltlich überarbeitet, sondern lediglich im Hinblick auf ihre Rechtssicherheit angepasst.
Dabei mussten Abgabefristen, Höchstsummen und Beispielaufzählungen eingefügt werden. Der Abschnitt zur Förderung von Jugendprojekten wurde durch eine eigenständige Richtlinie ersetzt, die sich speziell auf die Förderung von Projekten des Jugendforums bezieht.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | X | Sicherung des sozialen Zusammenhalts |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X im Haushalt 2025/2026 enthalten
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe,
- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Förderung von Jugendprojekten durch das Jugendforum Lüneburg (Jugendfond), geändert 19.03.2025
- Protokollauszug aus dem Jugendhilfeausschuss
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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295,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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294,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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33,4 kB
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