Beschlussvorlage - VO/11673/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendung aus Vertragsschluss mit der Bürgerwindpark Bardowick Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 11.02.2025 hat der Verwaltungsausschuss nachträglich die zuvor bereits erfolgte Unterzeichnung des Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen mit der Bürgerwindpark Bardowick Betreibergesellschaft mbH & Co KG gebilligt. Zu den Einzelheiten wird auf den Inhalt der Vorlage VO/11673/24 verwiesen.
Für die gesamte Vertragslaufzeit von 20 bzw. 25 Jahren wird eine zu zahlende sogenannte Akzeptanzabgabe in Höhe von insgesamt ca. 4.500 € prognostiziert.
Hierbei handelt es sich um eine Zuwendung im Sinne der §§ 111 Abs. 8 NKomVG, 26 KomHKVO, da diese ohne Gegenleistung und ohne Rechtspflicht geleistet wird.
Daher ist für die Annahme dieser Zuwendung die Zuständigkeit des Rates gegeben.
Die Gremienzustimmung für das jeweilige Haushaltsjahr wird im Rahmen der üblichen Zuwendungs-Vorlagen eingeholt werden. Da der o.g. Vertrag die Zuwendungszahlungen unbeziffert dem Grunde nach jedoch für die gesamte Vertragslaufzeit regelt, wird empfohlen, über die jährlichen Zustimmungen für die Annahme der konkreten Zuwendungsbeträge hinaus auch einen grundsätzlichen Annahmebeschluss zu fassen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 48,-- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: ca. 165,-- €/Jahr
Anlagen:
