Mitteilungsvorlage - VO/11750/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstand zum Hallenbelegungsportal
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Florian Beye
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Sport
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Kenntnisnahme
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06.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg stellt den Sportvereinen im Lüneburger Stadtgebiet kostenfrei kommunale Sportstätten – vor allem Hallen – für den Trainings- und Punktspielbetrieb zur Verfügung. Die Belegung der kommunalen Sportstätten ist dabei ein Thema, das den Bereich 42 Sport dauerhaft beschäftigt. 20 Sporthallen sowie 4 Gymnastikräume werden hier verwaltet. Das Ziel ist immer, die Bedarfe und Wünsche der Vereine bestmöglich in den vorhandenen Kapazitäten unterzubringen.
In der Sitzung des Sportausschusses am 4. Juni 2024 stellte die Verwaltung schon einmal kurz die Software „Locaboo“ vor, die auch in der Musikschule Lüneburg zur Verwaltung von Räumen zum Einsatz kommt. Mit der Neubesetzung der Bereichsleitung 42 zum Jahreswechsel waren nun Kapazitäten vorhanden, um die intensive Nutzung der Software auch für die Verwaltung der Sportstätten vorzubereiten. Die Hansestadt Lüneburg wird die Hallenbelegungen künftig transparent auf der städtischen Website verlinken – beginnend mit dem neuen Sommerbelegungsplan, der ab dem 22. April 2025 (also nach den Osterferien) gilt.
Weiteres wird in der Sitzung mündlich ausgeführt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. | |||
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
