Antrag - VO/11738/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

sh. Antrag der SPD und FDP-Fraktion vom 12.02.2025

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Einlegung von Rechtsmitteln ist grundsätzlich als Geschäft der laufenden Verwaltung einzuordnen (siehe Nr. 5 l der Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung), was eine Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin begründen würde.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 11.02.2025 wurde durch die Verwaltung bereits angekündigt, die Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den im Antrag genannten Planfeststellungsbeschluss dem Verwaltungsausschuss gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 NKomVG zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich gemäß § 58 Absatz 3 Satz 1 NKomVG eine diesbezügliche Beschlussfassung im Einzelfall vorzubehalten und die Entscheidung somit an sich zu ziehen. Hierzu bedarf es eines gesonderten Ratsbeschlusses, der vor einer etwaigen Sachentscheidung zu treffen ist. Ein solcher Beschluss würde sodann eine Zuständigkeit des Rates für diesen Einzelfall begründen. Ein Heranziehungsbeschluss re mit einfacher Mehrheit zu fassen, einer Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss bedarf es hierfür nicht.

 

Der o.g. Antrag wurde ursprünglich als Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 13.02.2025 eingebracht. Da eine Dringlichkeit im verfahrensrechtlichen Sinne nicht gegeben war, wurde die Klassifizierung des Antrags als „dringlich“ in der Sitzung zurückgezogen. Der Antrag als solches bleibt bestehen und wurde als Beratungsgegenstand in die Tagesordnung der außerordentlichen Sitzung des Rates am 03.03.2025 aufgenommen, welche mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt wurde.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

1. Heranziehungsbeschluss der Fraktionen SPD und FDP vom 12.02.2025 (ursprünglich als Dringlichkeitsantrag eingebracht)

2. Antrag außerordentliche Ratssitzung vom 13.02.2025

 

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Anlagen

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