Beschlussvorlage - VO/11704/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Strategische Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Regina Schallar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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20.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kinder- und Jugendhilfe befindet sich seit Jahrzehnten auf einem Wachstumskurs, der durch aktuelle Gesetzgebungen auch für die nächsten Jahrzehnte auf hohem Niveau anhalten soll.
Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Infrastruktur, auf deren Funktionstüchtigkeit sich junge Menschen, Eltern, Betriebe, Schulen, Justiz und das Gesundheitssystem verlassen.
Die Meldungen aus der Praxis zeigen sehr eindrücklich, dass das Kinder- und Jugendhilfesystem derzeit nicht mehr reibungslos funktioniert und an verschiedenen Stellen längst Notlösungen zu Alltagsroutinen werden.
Der eklatante Fachkräftemangel wird vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auf lange Zeit die Funktionstüchtigkeit der gesamten Kinder- und Jugendhilfe auf den Prüfstand stellen. In dem Ausmaß, wie in den nächsten zehn Jahren ein Mehr an Fachkräften gebraucht wird, sind derzeit keine strukturellen Lösungen oder Strategien zu erkennen.
Angesichts der Gesamt- und Planungsverantwortung der Jugendämter, hoheitlicher Aufgaben, der Sicherstellung von Kinderschutz und einer bedarfsorientierten Hilfeplanung im Einzelfall müssen Jugendämter zur Planungs- und Entwicklungsagentur werden
Der Umgang mit dem Mangel, der durch demografische Entwicklungen, gesellschaftliche Veränderungen und neue Rechtsansprüche ausgelöst wird, muss auf kommunaler Ebene gemanagt werden.
Die Verwaltung möchte dies und die Neustrukturierung des Fachbereichs Kinder – und Jugendpflege zum Anlass nehmen im Jahr 2025 eine längerfristige Strategie zu erarbeiten, die fachlich und strukturell Orientierungsrahmen für die Ausrichtung bietet.
Die Eckpunkte und der Fahrplan für die Erarbeitung werden in der Sitzung dargelegt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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521,9 kB
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