Mitteilungsvorlage - VO/11703/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Regelungen im SGB VIII weicht das „Jugendamt“ aufgrund der gesetzlich verankerten Zweigliedrigkeit mit dem Jugendhilfeausschuss einerseits und der Verwaltung des Jugendamtes andererseits von den ansonsten innerhalb der Kommunalverwaltung klar getrennten Strukturen der Ausschüsse und der Verwaltung ab. Dies spiegelt sich unter anderem auch darin wider, dass vor der Berufung der jeweiligen Jugendamtsleitung der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII anzuhören ist.

Nach der erfolgten Organisationsuntersuchung und der Anpassung der Strukturen des Fachbereich 5-2 erfolgt nun eine Neubesetzung der Jugendamtsleitung.

Die Stelle wurde ausgeschrieben und Frau Cornelia Wilke hat sich in dem durchgeführten Ausschreibungsverfahren durchgesetzt. Neben der Tätigkeit der Jugendamtsleitung ist geplant Frau Wilke die Bereichsleitung der Sozialen Dienste zu übertragen.

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen in der Kinder und Jugendhilfe im Jugendamt der Hansestadt Lüneburg verfügt sie über die notwendigen Fähigkeiten und Fachkenntnisse, um diese verantwortungsvolle Tätigkeit einer Jugendamtsleitung ausüben zu können. Sie erfüllt damit die Vorgaben des § 72 Abs. 2 SGB VIII. 

Frau Wilke wird sich in der Sitzung persönlich vorstellen und somit die Möglichkeit der Anhörung des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 Abs.4 SGB VIII geben.

Die Leitung des Jugendamtes ist in dieser Funktion auf Grundlage der Jugendamtssatzung beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sindglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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