Antrag - VO/11713/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person" (Antrag des VCD vom 22.01.2025, eingegangen am 22.01.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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05.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag des VCD „Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person“ wie folgt Stellung:
Die Thematik der Fußverkehrsförderung wird grundsätzlich von den Mitarbeitenden des Bereichs Mobilität behandelt. Bei künftigen Baumaßnahmen werden Aspekte der Fußverkehrsförderung grundsätzlich ebenfalls berücksichtigt. Anfragen können an das Funktionspostfach, mobilitaet@stadt.lueneburg.de, gestellt werden. Zudem steht Frau Ann-Kathrin Berek als Mobilitätsbeauftragte für Anfragen des Fuß- und Radverkehrs Initiativen und Verbänden als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Ausschreibung einer Stelle, die sich ausschließlich dem Fußverkehr widmet, ist zurzeit nicht möglich. Belange zur Förderung des Fußverkehrs werden von den Mitarbeitenden des Bereichs Mobilität bei Planungen aber miteinbezogen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Antrag des VCD „Ernennung einer mit dem Fußverkehr beauftragten Person“ vom 22.01.2025
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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84,5 kB
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