Antrag - VO/11507/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

sh. gemeinsamer Antrag der FDP- und SPD-Fraktion vom 01.10.2024, eingegangen 07.10.2024

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:

 

Es ist selbstverständlich im Interesse der Verwaltung, den betroffenen Personenkreis umfänglich über die zukünftigen Änderungen und den Verfahrensablauf zu informieren.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Form von adressatengerechten persönlichen Anschreiben zum Themenkomplex Bewohnerparken“

 

  1. alle derzeitigen Inhaber:innen eines Bewohnerparkausweises über die Neuerungen, welche zum 01.01.2025 umgesetzt werden sollen, zu informieren. Diesen Schreiben wird neben umfangreichen Anlagen zu den neuen Zuschnitten der künftigen Bewohnerparkbereiche ggf. auch der jeweils neue Bewohnerparkausweis beigefügt sein. Die individuelle Gültigkeit der neuen Bewohnerparkausweise orientiert sich dabei an den bisherigen Gültigkeiten, längstens jedoch bis zum 31.12.2025. Sollten aktuelle Bewohnerparkausweise eine längere Gültigkeit haben, so erfolgt ein Hinweis darauf, dass bereits gezahlte Gebühren bei der notwendigen Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus, angerechnet werden.

 

  1. alle Anwohnenden, welche nach der Neustrukturierung der Bewohnerparkbereiche erstmals einen Bewohnerparkausweis beantragen könnten. Auch hier erfolgt eine Aufklärung über die Neuerungen, die Voraussetzungen für die Antragstellung und es wird ein Antragsformular beigefügt.

 

Ergänzend dazu wird eine ausführliche Presseinformation unter Einbeziehung der Social-Media-Kanäle erfolgen und eine ausführliche Darstellung auf der Homepage der Hansestadt eingestellt.

 

Vor dem Hintergrund dieser adressatengerechten Informationswege erachtet die Verwaltung eine rgerinformationsversammlungr nicht zielführend. Die Verwaltung hatte in der VO/11281/24 zur Umsetzung des Themenkomplexes „Bewohnerparken“ im Übrigen wie folgt ausgeführt: „Vor Umsetzung werden die betroffenen Bewohnerparkausweisinhaber:innen sowie die direkten Straßenanrainer über den Entfall der Stellplätze und die geplanten Neuregelungen der Bewohnerparkgebiete durch die Verwaltung informiert.“

 

rgerinformationsveranstaltungen zum Themenkomplex Parkhaustarife“ werden seitens der Verwaltung als nicht zielführend empfunden. Die im Stadtgebiet befindlichen Parkhäuser haben einen unbestimmten Nutzerkreis. Neben Stadtbewohnern nutzen Einwohner:innen aus dem Landkreis Lüneburg und benachbarten Landkreisen aber auch darüber hinausgehend z.B. touristische Besucher:innen aus Niedersachsen, dem übrigen Bundesgebiet und vermutlich auch aus dem europäischen Ausland die Parkhäuser. Der kommunalverfassungsrechtliche Bürgerbegriff beschränkt sich auf jene Personen, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben. Unter Berücksichtigung der im Antrag genannten Zielrichtung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Themenkomplex „Parkhaustarife“, „Anregungen bei der Gremienbeteiligung berücksichtigen zu können“, stellt sich die Verwaltung die Frage, welche Erkenntnisse aus einer solchen Informationsveranstaltung für die weitere Gremienbeteiligung Berücksichtigung finden könnten. Zielrichtung der geplanten Erhöhung der Parkhaustarife soweit diesbezüglich Einflussmöglichkeiten der städtischen Gremien bestehen ist die Erreichung einer Lenkungsfunktion sowohl im Verhältnis der einzelen Verkehrsträger untereinander als auch im Verhältnis der Nutzung öffentlich zugänglicher Parkplätze im Allgemeinen (Parkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen (Gebührenparken) öffentliche zugängliche Parkanlagen/Parkhäuser (Entgelte). Die Lüneparken hat unter Berücksichtigung dieser Zielrichtung einen ersten Vorschlag unterbreitet und darüber hinaus Tarifvorschläge gemacht, die auch auf die Interessen von Bewohner:innen und Pendler:innen eingeht. Eine „rgerinformationsveranstaltung“ als Grundlage für die weitere Gremienbeteiligung wird vor diesem Hintergrund daher als nicht zielführend angesehen.

 

Zum Themenkomplex Bewirtschaftung Parkplatz Sülzwiesen“ besteht zum jetzigen Zeitpunkt als Zielformulierung die Beschlusslage, dass die kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes an die neburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH übertragen werden soll. Es ist nicht auszuschließen, dass eine kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes Auswirkungen auf die Parksituation der (Wohn-)Quartiere im nähreren Umfeld hat. Dies gilt vermutlich insbesondere für das Quartier Klinikum. Hier herrscht bereits jetzt eine deutlich wahrzunehmende Konkurrenzsituation im öffentlichen Parkraum, weswegen die Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert in ihren Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg“ r dieses Quartier die Notwendigkeit der Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches nicht ausschließt, aber vor einer möglichen Umsetzung eine Beteiligung der Anwohnerschaft anregt. In der VO/11281/24 (dort Nr. 1.5) het es hierzu:

 

„Für das Umfeld des Klinikums empfiehlt der Gutachter die Beteiligung der Anwohner:innen, bevor dem durchaus in Teilbereichen festgestellten Parkdruck durch Einrichtung eines weiteren Bewohnerparkbereiches Rechnung getragen wird. Die Verwaltung wird die Situation im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiter beobachten und parallel eine Anwohnerbeteiligung vorbereiten, in der Vor- und Nachteile der Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches erörtert werden.“

 

In dieses ohnehin seitens der Verwaltung geplante Anwohnerbeteiligungsformat werden selbstverständlich die Zusammenhänge einfließen, die sich durch eine mögliche kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen ergeben.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aus Sicht der Verwaltung die notwendige aber auch zielführende Beteiligung im Kontext der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes seitens der Verwaltung ohnehin vorgesehen ist.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 81,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

gemeinsamer Antrag der FDP- und SPD-Fraktion

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...